Agb´s

Stand 01.02.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

7events

§1 Anwendungsbereich

1. 2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil

aller zwischen 7events und seinen Vertragspartnern geschlossenen

Vertragsverhältnisse.

Nachstehende Bestimmungen gelten ausschließlich. Davon abweichende

Bedingungen des Vertragspartners sind insofern ungültig, als dass keine

zusätzliche schriftliche Vereinbarung mit ausdrücklichem Hinweis auf die

Abweichung der AGB getroLen wurde.

§2 Begri3sbestimmungen

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Unter Verleih oder Anmietung verstehen wir die Gerätevermietung ohne jedwede

Dienstleistung mit Ausnahme der Beratung.

Eine Beratung stellt keine Planung dar und beinhaltet diese nicht.

Der Zustell- oder Abholdienst durch 7events umfasst den Transport und das

Entladen am Projektort der Vertragsgegenstände sowie das Beladen am

Projektort und den Rücktransport.

Unter kleinen Servicearbeiten verstehen wir Tätigkeiten, welche keine

fachmännischen Kenntnisse voraussetzt und unwesentlich Zeit in Anspruch

nimmt. Diese umfassen z.B. Entfernen von unbedeutsamen Kleinteilen, Putzen

von Displays etc.

Unter Servicearbeiten verstehen wir Tätigkeiten, welche keine großartigen

fachmännischen Kenntnisse voraussetzt und ebenso unwesentlich Zeit in

Anspruch nehmen. Diese Servicearbeiten umfassen unter anderem das

Anziehen von Schrauben, das Ausrichten von Flügeltoren, Tausch von

Leuchtmittel oder den Tausch von Sicherungen.

Unter Reparatur verstehen wir das Beheben eines Fehlers, der bekannt ist oder

dessen Ursache eindeutig nachvollziehbar und bekannt ist und die Behebung

desselben nicht länger als 15 Minuten erfordert. Eine Reparatur stellt z.B. das

Reparieren eines Kabels, Tausch eines Speakers oder Treibers oder das

Geradebiegen eines Goborads dar.

Unter Große Reparaturen fallen Arbeiten, die nur von Fachpersonal durcheführt

werden können und dürfen. InbegriLen sind alle Arbeiten, die das Zerlegen eines

Gerätes unter Anwendung von Fachwissen erfordern. Darunter werden z.B. die

Dimmerreparatur, die Moving Head Reparatur, Schweißarbeiten, etc. verstanden.Stand 01.02.2026

§3 Angebot und Vertragsabschluss

1. 2. 3. Angebote sind freibleibend und grundsätzlich unverbindlich. Die

Auftragserteilung durch den Vertragspartner sowie die Auftragsbestätigung durch

7events bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Die entsprechende Auftragserteilung des Vertragspartners ist ein bindendes

Angebot. 7events kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor der gewünschten

Vertragserfüllung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der

Auftragserteilung schriftlich annehmen. Dies stellt den Vertragsabschluss dar.

7events ist berechtigt jedes Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§4 Vertragszeit

1. 2. Die Vertragserfüllung beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung der

vereinbarten Vertragsgegenstände am vereinbarten Ort und endet frühestens mit

dem vereinbarten Tag der Rückbringung an den vereinbarten Ort.

Erfolgt der Transport von 7events, ist auch der Tag der Anlieferung oder

Wiederanlieferung maßgeblich und in diesem Sinne Teil der Vertragszeit.

§5 Entgelt

1. 2. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form des §3

Abs 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der

Vertragsgegenstände die Preise entsprechend der gültigen Preisliste zum

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Werden innerhalb der laufenden Vertragszeit zusätzliche Leistungen in der Form

von §3 Abs 1 wirksam in Anspruch genommen, gilt hierfür die tagesaktuelle

Preisliste.

§6 Zahlung

1. 2. Sofern nicht für bestimmte Leistungen Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2

Abs 1 wirksam vereinbart worden sind, sind 50 % des gesamten Entgelts bei

Vertragsabschluss fällig (Anzahlung).

7events ist nur im Fall der Leistung der Anzahlung zur Leistung verpflichtet.Stand 01.02.2026

3. 4. 5. 6. Die übrigen 70 % des Entgelts und allfällige Entgelte für in der Form des § 2 Abs 1

wirksam geschlossene Vereinbarungen über Zusatzleistungen in der Form des § 5

Abs 2 sind mit dem Tag der Rechnungslegung fällig.

Für den Zeitpunkt der Entgeltszahlung kommt es auf die Ankunft des Geldes bei

7events an.

Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit die

Gegenansprüche des Vertragspartners nicht rechtskräftig festgestellt oder

unbestritten sind.

Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers ist der Unternehmer berechtigt,

Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. zu verrechnen. Der Verbraucher verpflichtet

sich außerdem, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen

Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen

Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

§7 Stornierung durch den Vertragspartner

1. 2. 3. 4. 5. Der Vertragspartner hat das Recht bis 30 Tage vor Vertragserfüllung ohne

Einhaltung weitere Fristen den Vertrag zu kündigen.

Die geleistete Anzahlung gem. § 6 Abs 1 ist nicht erstattungsfähig.

70 % des gesamten Entgelts werden bei einer Stornierung bis spätestens 20 Tage

vor Vertragsbeginn fällig, 100 % bei einer Stornierung bis spätestens 7 Tage vor

Vertragsbeginn.

Soweit zur Vertragserfüllung Leistungen Dritter (z. B. Künstler, Dienstleister oder

Veranstaltungsanbieter) in Anspruch genommen werden, gelten zusätzlich deren

Vertrags- und Stornobedingungen, sofern diese dem Vertragspartner vor

Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wurden.

Bereits erbrachte Leistungen (z.B. Bühnenaufbau und dafür eingesetztes

Personal) werden in jedem Fall verrechnet.

6. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

§8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung

1. Im Falle der reinen Anmietung durch den Vertragspartner verpflichtet sich

7events die Vertragsgegenstände im geeigneten Zustand zum vertragsgemäßen

Gebrauch für die vereinbarte Vertragsdauer zur Verfügung zu stellen. Die

Abholung und Rückbringung erfolgt durch den Vertragspartner während der

vereinbarten Zeitpunkte vom vereinbarten Ort. Eine Ausnahme bildet die

Inanspruchnahme des Transportdienstes (§2 Abs 3 iVm §9 Abs 3)Stand 01.02.2026

2. 3. 4. 5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände unverzüglich bei

Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und falls sich

ein Mangel zeigt, diesen 7events unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der

Vertragspartner die Untersuchung und/oder die Mängelrüge, so gilt der Zustand

der überlassenen Vertragsgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn,

dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher

Mangel später, so muss die Mängelrüge unverzüglich nach der Entdeckung

gemacht werden, andernfalls gilt der Zustand der überlassenen

Vertragsgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als

genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Vertragspartner die Mängelrüge, so ist er

unbeschadet weiterer Ansprüche von 7events nicht berechtigt,

Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder das Vertragsverhältnis

aufzukündigen, vorzeitig aufzulösen und/oder Schadenersatz wegen

Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu

verlangen.

Liegt ein nach Abs 2 gerügter anfänglicher Mangel der Vertragsgegenstände vor,

so ist 7events nach eigener Wahl zum Austausch/zur Nachlieferung oder zur

Reparatur berechtigt. Ist 7events zur Vervollständigung/zur Mängelbeseitigung

nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Vertragspartner in Ansehung der einzelnen

mangelhaften/fehlenden Vertragsgegenstände eine angemessene Minderung des

Entgeltes verlangen. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wegen fehlgeschlagener

Vervollständigung/Mängelbeseitigung steht dem Vertragspartner ausschließlich

bei Vorliegen unbehebbarer wesentlicher Mängel zu. Sind dem Vertragspartner

mehrere Gegenstände überlassen worden, kann die Wandlung/Kündigung des

gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes

nur erfolgen, wenn die Gegenstände als zusammengehörig überlassen worden

sind und zudem die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der

Gegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen.

Jegliches Mitverschulden des Vertragspartners an der Störung schließt dessen

Wandlungs-/Kündigungsrecht aus.

Werden Geräte, hinsichtlich derer 7events die zusätzliche Verpflichtung von

Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig

sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Vertragspartner dennoch ohne

Fachpersonal von 7events zum entgeltlichen Gebrauch übernommen, haftet

7events für Funktionsstörungen nur, wenn der Vertragspartner nachweist, dass

für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.

Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners, insbesondere

verschuldensunabhängige Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung und

Mängel, die im Laufe der Vertragszeit unter der Obhut und Verfügungsgewalt des

Vertragspartners entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig davon hat der

Vertragspartner unverzüglich Anzeige an 7events zu machen, wenn ein MangelStand 01.02.2026

6. 7. 8. 9. entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorgesehene

Gefahren erforderlich werden.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten und seine Gefahr die im

Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Vertragsgegenstände etwa

erforderlichen öLentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

Sofern die Montage durch 7events erfolgt, hat der Vertragspartner 7events vor

Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen

nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der

Mietgegenstände übernimmt 7events keine Gewähr.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vertragsgegenstände an Dritte

weiterzugeben.

Werden zum Gebrauch überlassene Vertragsgegenstände während der

Vertragszeit beschädigt oder durch Missbrauch abgenützt, so haftet der

Vertragspartner gegenüber 7events sowohl für sein eigenes Verschulden als auch

für das Verschulden seiner Leute.

Sind aufgrund Bedienungsfehler während der Vertragslaufzeit

Instandsetzungsmaßnahmen an Vertragsgegenständen notwendig, so wird

zwischen kleinen Servicearbeiten, Servicearbeiten, Reparaturen und großen

Reparatur unterschieden (§2 Abs 4L)

§9 Bestimmungen für die Abwicklung

1. 2. 3. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Zuge der Vertragserfüllung sämtliche

Informationen, die für die Bereitstellung der Vertragsgegenstände erforderlich

sind (Projekttermine, Anschrift und Telefonnummer, Name und Telefonnummer

der Kontaktperson, etc.), bereit zu stellen und aktuell zu halten.

Im Falle eines Irrtums über angegebene Daten und infolge fehlerhafter Lieferung

haftet der Vertragspartner.

Die Übernahme der Vertragsgegenstände am vereinbarten Ort kann nur durch

den Vertragspartner, nicht durch Dritte, erfolgen.

Bei Inanspruchnahme des Transportdienstes gelten folgende Bestimmungen:

Das Entladen und Beladen des Kraftfahrzeuges am vereinbarten Ort wird durch

unseren Fahrer geleitet und mit Ihrer Mithilfe oder durch die von Ihnen

bereitgestellten Techniker und/oder Helfer durchgeführt. Das bedeutet der Fahrer

löst Verzurrungen und kippt oder hebt die Vertragsgegenstände auf

Transporthilfen, je nach Umfang und Größe unter Mithilfe des Vertragspartners,

steht am Fahrzeug und bedient Verladehilfen. Das Sichern und der Transfer am

eigentlichen Aufbauort (meist der Veranstaltungsort selbst) erfolgt durch den

Vertragspartner und seine Leute.Stand 01.02.2026

4. 5. 6. 7. 8. Entladungen und Beladungen, welche Hilfsgeräte (z.B. Stapler) bedürfen,

erfolgen durch den Vertragspartner.

Das Beladen bei der Abholung erfolgt im umgekehrten Ablauf der Zustellung.

Der Vertragspartner hat zu gewährleisten, dass eine geeignete Abstellfläche für

das Fahrzeug und die Vertragsgegenstände zur Verfügung gestellt wird.

Der Vertragspartner hat zumindest eine Kontaktperson bekannt zu geben. Diese

muss telefonisch erreichbar sein und bei der Übergabe der Vertragsgegenstände

vor Ort sein.

Sollte eine vereinbarte Ladehilfe nicht zur Verfügung stehen oder die

Kontaktperson nicht erreichbar oder anwesend sein, wird je nach Umfang und

Machbarkeit die fehlende Hilfestellung hergestellt und gegebenenfalls verrechnet

oder nach einer maximalen Wartezeit von 30 Minuten der Vorgang abgebrochen

und die Zustellung oder Abholung storniert.

Sollte die vereinbarte Haltefläche nicht zur Verfügung stehen und keine

ausdrückliche Wartezeitverlängerung angeordnet werden, wird je nach

Durchführbarkeit die Wartezeit in Kauf genommen, eventuelle Parkstrafen

verrechnet oder nach einer maximalen Wartezeit von 30 Minuten der Vorgang

abgebrochen und die Zustellung storniert.

Vereinbarte Zustell- und Abholtermine sind verbindlich. Bei Wartezeiten, die

länger als 30 Minuten betragen, kann der Vorgang abgebrochen und die

Zustellung oder Abholung storniert werden.

§10 Schadenersatz

1. 2. 3. Der Vertragspartner haftet gegenüber 7events für vorsätzlich und fahrlässig

zugefügte Beschädigungen.

Wird die nötige Sorgfalt im Umgang mit den Vertragsgenständen außer Acht

gelassen, so haftet der Vertragspartner auch für im Falle höherer Gewalt

entstandene Beschädigungen.

Der Vertragspartner haftet für sein eigenes Verhalten, für das Verhalten seiner

Leute, für das Verhalten von durch ihn zur Veranstaltungsabwicklung

beigezogenen Dritten (Subunternehmer, Künstler, Musiker etc.) und für das

Verhalten von Publikum gegenüber den Vertragsgegenständen.

§11 Pflichten des Vertragspartners

1. Sämtliche Vertragsgegenstände sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Dies

beinhaltet insbesondere die Berücksichtigung der Witterung, Zugänglichkeit vomStand 01.02.2026

2. 3. 4. 5. 6. Publikum zu den Vertragsgegenständen und Handhabung der

Vertragsgegenstände durch den Vertragspartner und seinerseits geschlossenen

Vereinbarungen mit Dritten (z.B. Künstlern).

Der Vertragspartner ist im Fall der reinen Anmietung zur Instandhaltung der

Vertragsgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. 7events ist zur Instandhaltung

der Vertragsgegenstände während der Vertragszeit berechtigt, jedoch nicht

verpflichtet.

Die Vertragsgegenstände dürfen auch im Fall der reinen Anmietung nur im

Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem

Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Vertragspartner

verpflichtet sich, für die fortwährende Einhaltung aller geltenden

Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.

Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen, missbräuchliche Abnutzung,

Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte sowie für

dadurch entstandene Folgeschäden und Gewinnentgang. Für verbrauchte,

defekte oder verloren gegangenes Kleinteilzubehör, hat der Vertragspartner den

Neuwert zu erstatten.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen

Vertragsgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung,

Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der

Versicherung ist 7events auf Verlangen nachzuweisen.

Der Vertragspartner hat die Vertragsgegenstände von allen Belastungen,

Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstige Rechtsanmaßungen Dritter

freizuhalten. Er ist verpflichtet, 7events unter Überlassung aller notwendigen

Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Vertragsgegenstände

dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch

genommen werden.

§12 Sicherheiten

1. 2. Die zur Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit untermauerten Sicherheiten

müssen sich aus mindestens drei verschiedenen Dokumenten oder

Beweisstücken zusammenstellen und 7events vorgelegt werden können.

Das können Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Meldezettel,

Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel, Kreditkarte, Handelsregisterauszug,

Gewerbeschein oder Bürge mit genannten Beweisstücken sein.

Diese müssen aktueller Gültigkeit und in Original vorgelegt werden, von welchen

eine Kopie durch uns erstellt wird. Dies geschieht in der Regel bei

Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Übergabe der Vertragsgegenstände.Stand 01.02.2026

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei fehlender Bonitätsprüfungsmöglichkeit,

fehlendem inländischem Sitz oder sonstigen berechtigten Sicherungsinteressen

eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§13 Auflösung des Vertrags

1. 2. 3. Außer den in den §§ 7 und 8 enthaltenen Bestimmungen kann der Vertrag von

beiden Parteien ausschließlich aus wichtigem Grund aufgekündigt bzw. vorzeitig

aufgelöst werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von 7events zusätzliche

Leistungen zu erbringen sind.

7events ist zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn eine wesentliche

Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners

eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das

Insolvenzverfahren eröLnet ist oder ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch

stattfindet.

Ein Verstoß gegen die in § 11 Abs 3 enthaltenen Bestimmungen gilt als wichtiger

Grund und berechtigt 7events zur vorzeitigen Vertragsauflösung des gesamten

Vertrages, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf.

§14 Rückgabe der Vertragsgegenstände

1. 2. 3. Die Rückgabe der Vertragsgegenstände im Fall der reinen Anmietung durch den

Vertragspartner findet am vereinbarten Ort statt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem,

einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. 7events behält sich die

eingehende Prüfung der zurückgegebenen Vertragsgegenstände nach der

Entgegennahme vor.

Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so

hat der Vertragspartner 7events hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu

setzen. Für jeden begonnenen Kalendertag, den der Rückgabetermin

überschritten wird, hat der Vertragspartner das gesamte pro Tag vereinbarte

Entgelt zu entrichten. 7events bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche in

Zusammenhang mit der Mängelrügung nach Rückgabe der Vertragsgegenstände

vorbehalten.

Das Entgelt pro begonnenem Kalendertag ist gegebenenfalls zu ermitteln, in dem

der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich

vereinbarten Vertragszeit geteilt wird.Stand 01.02.2026

§15 Verpflichtungen zum Datenschutz

7events verpflichtet sich zu jeder Zeit ihren Datenschutz zu wahren. Es werden

ausschließlich die für den Vertragsabschluss und der Auftragsausführung benötigten

Daten gesammelt und gespeichert. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt

ausschließlich an mit 7events verbundenen Unternehmen, deren Heranziehung zur

Auftragserfüllung erforderlich (z.B. Techniker, Transportunternehmen, Partnerfirmen,

etc.) und/oder nur so weit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Daten

besteht.

Für andere Zwecke wird 7events diese Informationen nicht verwenden oder

weitergeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Beauftragung an uns Ihre ausdrückliche

Zustimmung zur Einholung und Verarbeitung von Daten des beabsichtigten Auftrags

erteilen. Die von Ihnen übermittelten Informationen können zum Zwecke der

Bearbeitung durch 7events Enterprise und verbundene Unternehmen außerhalb der EU

weitergegeben werden.

§16 Schlussbestimmungen

1. Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen 7events und dem

Vertragspartner gilt das österreichische Recht. Die deutsche Sprache ist

Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort ist 2412 Wolfsthal.

3. Soweit gesetzlich zulässig ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar

oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten Gerichtsstand das Bezirksgericht

Bezirksgericht Bruck an der Leitha.

4. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein/werden oder nicht

in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller

sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien

verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die

dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

5. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Modifizierungen der

Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.