Stand 01.02.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
7events
§1 Anwendungsbereich
1. 2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil
aller zwischen 7events und seinen Vertragspartnern geschlossenen
Vertragsverhältnisse.
Nachstehende Bestimmungen gelten ausschließlich. Davon abweichende
Bedingungen des Vertragspartners sind insofern ungültig, als dass keine
zusätzliche schriftliche Vereinbarung mit ausdrücklichem Hinweis auf die
Abweichung der AGB getroLen wurde.
§2 Begri3sbestimmungen
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Unter Verleih oder Anmietung verstehen wir die Gerätevermietung ohne jedwede
Dienstleistung mit Ausnahme der Beratung.
Eine Beratung stellt keine Planung dar und beinhaltet diese nicht.
Der Zustell- oder Abholdienst durch 7events umfasst den Transport und das
Entladen am Projektort der Vertragsgegenstände sowie das Beladen am
Projektort und den Rücktransport.
Unter kleinen Servicearbeiten verstehen wir Tätigkeiten, welche keine
fachmännischen Kenntnisse voraussetzt und unwesentlich Zeit in Anspruch
nimmt. Diese umfassen z.B. Entfernen von unbedeutsamen Kleinteilen, Putzen
von Displays etc.
Unter Servicearbeiten verstehen wir Tätigkeiten, welche keine großartigen
fachmännischen Kenntnisse voraussetzt und ebenso unwesentlich Zeit in
Anspruch nehmen. Diese Servicearbeiten umfassen unter anderem das
Anziehen von Schrauben, das Ausrichten von Flügeltoren, Tausch von
Leuchtmittel oder den Tausch von Sicherungen.
Unter Reparatur verstehen wir das Beheben eines Fehlers, der bekannt ist oder
dessen Ursache eindeutig nachvollziehbar und bekannt ist und die Behebung
desselben nicht länger als 15 Minuten erfordert. Eine Reparatur stellt z.B. das
Reparieren eines Kabels, Tausch eines Speakers oder Treibers oder das
Geradebiegen eines Goborads dar.
Unter Große Reparaturen fallen Arbeiten, die nur von Fachpersonal durcheführt
werden können und dürfen. InbegriLen sind alle Arbeiten, die das Zerlegen eines
Gerätes unter Anwendung von Fachwissen erfordern. Darunter werden z.B. die
Dimmerreparatur, die Moving Head Reparatur, Schweißarbeiten, etc. verstanden.Stand 01.02.2026
§3 Angebot und Vertragsabschluss
1. 2. 3. Angebote sind freibleibend und grundsätzlich unverbindlich. Die
Auftragserteilung durch den Vertragspartner sowie die Auftragsbestätigung durch
7events bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Die entsprechende Auftragserteilung des Vertragspartners ist ein bindendes
Angebot. 7events kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor der gewünschten
Vertragserfüllung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Auftragserteilung schriftlich annehmen. Dies stellt den Vertragsabschluss dar.
7events ist berechtigt jedes Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Vertragszeit
1. 2. Die Vertragserfüllung beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung der
vereinbarten Vertragsgegenstände am vereinbarten Ort und endet frühestens mit
dem vereinbarten Tag der Rückbringung an den vereinbarten Ort.
Erfolgt der Transport von 7events, ist auch der Tag der Anlieferung oder
Wiederanlieferung maßgeblich und in diesem Sinne Teil der Vertragszeit.
§5 Entgelt
1. 2. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form des §3
Abs 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der
Vertragsgegenstände die Preise entsprechend der gültigen Preisliste zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Werden innerhalb der laufenden Vertragszeit zusätzliche Leistungen in der Form
von §3 Abs 1 wirksam in Anspruch genommen, gilt hierfür die tagesaktuelle
Preisliste.
§6 Zahlung
1. 2. Sofern nicht für bestimmte Leistungen Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2
Abs 1 wirksam vereinbart worden sind, sind 50 % des gesamten Entgelts bei
Vertragsabschluss fällig (Anzahlung).
7events ist nur im Fall der Leistung der Anzahlung zur Leistung verpflichtet.Stand 01.02.2026
3. 4. 5. 6. Die übrigen 70 % des Entgelts und allfällige Entgelte für in der Form des § 2 Abs 1
wirksam geschlossene Vereinbarungen über Zusatzleistungen in der Form des § 5
Abs 2 sind mit dem Tag der Rechnungslegung fällig.
Für den Zeitpunkt der Entgeltszahlung kommt es auf die Ankunft des Geldes bei
7events an.
Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit die
Gegenansprüche des Vertragspartners nicht rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers ist der Unternehmer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. zu verrechnen. Der Verbraucher verpflichtet
sich außerdem, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen
Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen
Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
§7 Stornierung durch den Vertragspartner
1. 2. 3. 4. 5. Der Vertragspartner hat das Recht bis 30 Tage vor Vertragserfüllung ohne
Einhaltung weitere Fristen den Vertrag zu kündigen.
Die geleistete Anzahlung gem. § 6 Abs 1 ist nicht erstattungsfähig.
70 % des gesamten Entgelts werden bei einer Stornierung bis spätestens 20 Tage
vor Vertragsbeginn fällig, 100 % bei einer Stornierung bis spätestens 7 Tage vor
Vertragsbeginn.
Soweit zur Vertragserfüllung Leistungen Dritter (z. B. Künstler, Dienstleister oder
Veranstaltungsanbieter) in Anspruch genommen werden, gelten zusätzlich deren
Vertrags- und Stornobedingungen, sofern diese dem Vertragspartner vor
Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wurden.
Bereits erbrachte Leistungen (z.B. Bühnenaufbau und dafür eingesetztes
Personal) werden in jedem Fall verrechnet.
6. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
§8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
1. Im Falle der reinen Anmietung durch den Vertragspartner verpflichtet sich
7events die Vertragsgegenstände im geeigneten Zustand zum vertragsgemäßen
Gebrauch für die vereinbarte Vertragsdauer zur Verfügung zu stellen. Die
Abholung und Rückbringung erfolgt durch den Vertragspartner während der
vereinbarten Zeitpunkte vom vereinbarten Ort. Eine Ausnahme bildet die
Inanspruchnahme des Transportdienstes (§2 Abs 3 iVm §9 Abs 3)Stand 01.02.2026
2. 3. 4. 5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände unverzüglich bei
Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und falls sich
ein Mangel zeigt, diesen 7events unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der
Vertragspartner die Untersuchung und/oder die Mängelrüge, so gilt der Zustand
der überlassenen Vertragsgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn,
dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher
Mangel später, so muss die Mängelrüge unverzüglich nach der Entdeckung
gemacht werden, andernfalls gilt der Zustand der überlassenen
Vertragsgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als
genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Vertragspartner die Mängelrüge, so ist er
unbeschadet weiterer Ansprüche von 7events nicht berechtigt,
Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder das Vertragsverhältnis
aufzukündigen, vorzeitig aufzulösen und/oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu
verlangen.
Liegt ein nach Abs 2 gerügter anfänglicher Mangel der Vertragsgegenstände vor,
so ist 7events nach eigener Wahl zum Austausch/zur Nachlieferung oder zur
Reparatur berechtigt. Ist 7events zur Vervollständigung/zur Mängelbeseitigung
nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Vertragspartner in Ansehung der einzelnen
mangelhaften/fehlenden Vertragsgegenstände eine angemessene Minderung des
Entgeltes verlangen. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wegen fehlgeschlagener
Vervollständigung/Mängelbeseitigung steht dem Vertragspartner ausschließlich
bei Vorliegen unbehebbarer wesentlicher Mängel zu. Sind dem Vertragspartner
mehrere Gegenstände überlassen worden, kann die Wandlung/Kündigung des
gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes
nur erfolgen, wenn die Gegenstände als zusammengehörig überlassen worden
sind und zudem die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der
Gegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen.
Jegliches Mitverschulden des Vertragspartners an der Störung schließt dessen
Wandlungs-/Kündigungsrecht aus.
Werden Geräte, hinsichtlich derer 7events die zusätzliche Verpflichtung von
Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig
sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Vertragspartner dennoch ohne
Fachpersonal von 7events zum entgeltlichen Gebrauch übernommen, haftet
7events für Funktionsstörungen nur, wenn der Vertragspartner nachweist, dass
für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.
Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners, insbesondere
verschuldensunabhängige Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung und
Mängel, die im Laufe der Vertragszeit unter der Obhut und Verfügungsgewalt des
Vertragspartners entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig davon hat der
Vertragspartner unverzüglich Anzeige an 7events zu machen, wenn ein MangelStand 01.02.2026
6. 7. 8. 9. entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorgesehene
Gefahren erforderlich werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten und seine Gefahr die im
Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Vertragsgegenstände etwa
erforderlichen öLentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
Sofern die Montage durch 7events erfolgt, hat der Vertragspartner 7events vor
Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen
nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der
Mietgegenstände übernimmt 7events keine Gewähr.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vertragsgegenstände an Dritte
weiterzugeben.
Werden zum Gebrauch überlassene Vertragsgegenstände während der
Vertragszeit beschädigt oder durch Missbrauch abgenützt, so haftet der
Vertragspartner gegenüber 7events sowohl für sein eigenes Verschulden als auch
für das Verschulden seiner Leute.
Sind aufgrund Bedienungsfehler während der Vertragslaufzeit
Instandsetzungsmaßnahmen an Vertragsgegenständen notwendig, so wird
zwischen kleinen Servicearbeiten, Servicearbeiten, Reparaturen und großen
Reparatur unterschieden (§2 Abs 4L)
§9 Bestimmungen für die Abwicklung
1. 2. 3. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Zuge der Vertragserfüllung sämtliche
Informationen, die für die Bereitstellung der Vertragsgegenstände erforderlich
sind (Projekttermine, Anschrift und Telefonnummer, Name und Telefonnummer
der Kontaktperson, etc.), bereit zu stellen und aktuell zu halten.
Im Falle eines Irrtums über angegebene Daten und infolge fehlerhafter Lieferung
haftet der Vertragspartner.
Die Übernahme der Vertragsgegenstände am vereinbarten Ort kann nur durch
den Vertragspartner, nicht durch Dritte, erfolgen.
Bei Inanspruchnahme des Transportdienstes gelten folgende Bestimmungen:
Das Entladen und Beladen des Kraftfahrzeuges am vereinbarten Ort wird durch
unseren Fahrer geleitet und mit Ihrer Mithilfe oder durch die von Ihnen
bereitgestellten Techniker und/oder Helfer durchgeführt. Das bedeutet der Fahrer
löst Verzurrungen und kippt oder hebt die Vertragsgegenstände auf
Transporthilfen, je nach Umfang und Größe unter Mithilfe des Vertragspartners,
steht am Fahrzeug und bedient Verladehilfen. Das Sichern und der Transfer am
eigentlichen Aufbauort (meist der Veranstaltungsort selbst) erfolgt durch den
Vertragspartner und seine Leute.Stand 01.02.2026
4. 5. 6. 7. 8. Entladungen und Beladungen, welche Hilfsgeräte (z.B. Stapler) bedürfen,
erfolgen durch den Vertragspartner.
Das Beladen bei der Abholung erfolgt im umgekehrten Ablauf der Zustellung.
Der Vertragspartner hat zu gewährleisten, dass eine geeignete Abstellfläche für
das Fahrzeug und die Vertragsgegenstände zur Verfügung gestellt wird.
Der Vertragspartner hat zumindest eine Kontaktperson bekannt zu geben. Diese
muss telefonisch erreichbar sein und bei der Übergabe der Vertragsgegenstände
vor Ort sein.
Sollte eine vereinbarte Ladehilfe nicht zur Verfügung stehen oder die
Kontaktperson nicht erreichbar oder anwesend sein, wird je nach Umfang und
Machbarkeit die fehlende Hilfestellung hergestellt und gegebenenfalls verrechnet
oder nach einer maximalen Wartezeit von 30 Minuten der Vorgang abgebrochen
und die Zustellung oder Abholung storniert.
Sollte die vereinbarte Haltefläche nicht zur Verfügung stehen und keine
ausdrückliche Wartezeitverlängerung angeordnet werden, wird je nach
Durchführbarkeit die Wartezeit in Kauf genommen, eventuelle Parkstrafen
verrechnet oder nach einer maximalen Wartezeit von 30 Minuten der Vorgang
abgebrochen und die Zustellung storniert.
Vereinbarte Zustell- und Abholtermine sind verbindlich. Bei Wartezeiten, die
länger als 30 Minuten betragen, kann der Vorgang abgebrochen und die
Zustellung oder Abholung storniert werden.
§10 Schadenersatz
1. 2. 3. Der Vertragspartner haftet gegenüber 7events für vorsätzlich und fahrlässig
zugefügte Beschädigungen.
Wird die nötige Sorgfalt im Umgang mit den Vertragsgenständen außer Acht
gelassen, so haftet der Vertragspartner auch für im Falle höherer Gewalt
entstandene Beschädigungen.
Der Vertragspartner haftet für sein eigenes Verhalten, für das Verhalten seiner
Leute, für das Verhalten von durch ihn zur Veranstaltungsabwicklung
beigezogenen Dritten (Subunternehmer, Künstler, Musiker etc.) und für das
Verhalten von Publikum gegenüber den Vertragsgegenständen.
§11 Pflichten des Vertragspartners
1. Sämtliche Vertragsgegenstände sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Dies
beinhaltet insbesondere die Berücksichtigung der Witterung, Zugänglichkeit vomStand 01.02.2026
2. 3. 4. 5. 6. Publikum zu den Vertragsgegenständen und Handhabung der
Vertragsgegenstände durch den Vertragspartner und seinerseits geschlossenen
Vereinbarungen mit Dritten (z.B. Künstlern).
Der Vertragspartner ist im Fall der reinen Anmietung zur Instandhaltung der
Vertragsgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. 7events ist zur Instandhaltung
der Vertragsgegenstände während der Vertragszeit berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet.
Die Vertragsgegenstände dürfen auch im Fall der reinen Anmietung nur im
Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem
Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, für die fortwährende Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.
Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen, missbräuchliche Abnutzung,
Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte sowie für
dadurch entstandene Folgeschäden und Gewinnentgang. Für verbrauchte,
defekte oder verloren gegangenes Kleinteilzubehör, hat der Vertragspartner den
Neuwert zu erstatten.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen
Vertragsgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung,
Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der
Versicherung ist 7events auf Verlangen nachzuweisen.
Der Vertragspartner hat die Vertragsgegenstände von allen Belastungen,
Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstige Rechtsanmaßungen Dritter
freizuhalten. Er ist verpflichtet, 7events unter Überlassung aller notwendigen
Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Vertragsgegenstände
dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch
genommen werden.
§12 Sicherheiten
1. 2. Die zur Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit untermauerten Sicherheiten
müssen sich aus mindestens drei verschiedenen Dokumenten oder
Beweisstücken zusammenstellen und 7events vorgelegt werden können.
Das können Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Meldezettel,
Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel, Kreditkarte, Handelsregisterauszug,
Gewerbeschein oder Bürge mit genannten Beweisstücken sein.
Diese müssen aktueller Gültigkeit und in Original vorgelegt werden, von welchen
eine Kopie durch uns erstellt wird. Dies geschieht in der Regel bei
Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Übergabe der Vertragsgegenstände.Stand 01.02.2026
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei fehlender Bonitätsprüfungsmöglichkeit,
fehlendem inländischem Sitz oder sonstigen berechtigten Sicherungsinteressen
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§13 Auflösung des Vertrags
1. 2. 3. Außer den in den §§ 7 und 8 enthaltenen Bestimmungen kann der Vertrag von
beiden Parteien ausschließlich aus wichtigem Grund aufgekündigt bzw. vorzeitig
aufgelöst werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von 7events zusätzliche
Leistungen zu erbringen sind.
7events ist zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn eine wesentliche
Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners
eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren eröLnet ist oder ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch
stattfindet.
Ein Verstoß gegen die in § 11 Abs 3 enthaltenen Bestimmungen gilt als wichtiger
Grund und berechtigt 7events zur vorzeitigen Vertragsauflösung des gesamten
Vertrages, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf.
§14 Rückgabe der Vertragsgegenstände
1. 2. 3. Die Rückgabe der Vertragsgegenstände im Fall der reinen Anmietung durch den
Vertragspartner findet am vereinbarten Ort statt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem,
einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. 7events behält sich die
eingehende Prüfung der zurückgegebenen Vertragsgegenstände nach der
Entgegennahme vor.
Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so
hat der Vertragspartner 7events hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen. Für jeden begonnenen Kalendertag, den der Rückgabetermin
überschritten wird, hat der Vertragspartner das gesamte pro Tag vereinbarte
Entgelt zu entrichten. 7events bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche in
Zusammenhang mit der Mängelrügung nach Rückgabe der Vertragsgegenstände
vorbehalten.
Das Entgelt pro begonnenem Kalendertag ist gegebenenfalls zu ermitteln, in dem
der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich
vereinbarten Vertragszeit geteilt wird.Stand 01.02.2026
§15 Verpflichtungen zum Datenschutz
7events verpflichtet sich zu jeder Zeit ihren Datenschutz zu wahren. Es werden
ausschließlich die für den Vertragsabschluss und der Auftragsausführung benötigten
Daten gesammelt und gespeichert. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt
ausschließlich an mit 7events verbundenen Unternehmen, deren Heranziehung zur
Auftragserfüllung erforderlich (z.B. Techniker, Transportunternehmen, Partnerfirmen,
etc.) und/oder nur so weit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Daten
besteht.
Für andere Zwecke wird 7events diese Informationen nicht verwenden oder
weitergeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Beauftragung an uns Ihre ausdrückliche
Zustimmung zur Einholung und Verarbeitung von Daten des beabsichtigten Auftrags
erteilen. Die von Ihnen übermittelten Informationen können zum Zwecke der
Bearbeitung durch 7events Enterprise und verbundene Unternehmen außerhalb der EU
weitergegeben werden.
§16 Schlussbestimmungen
1. Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen 7events und dem
Vertragspartner gilt das österreichische Recht. Die deutsche Sprache ist
Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort ist 2412 Wolfsthal.
3. Soweit gesetzlich zulässig ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten Gerichtsstand das Bezirksgericht
Bezirksgericht Bruck an der Leitha.
4. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein/werden oder nicht
in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die
dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
5. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Modifizierungen der
Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.